Allein im Freistaat Bayern sind die Feuerwehren im Jahr 2019 rund 245.000 Mal zur Hilfe gerufen worden. Hinzu kommen die Einsätze des Rettungsdienstes und der Polizei. So rücken Einsatzfahrzeuge in Deutschland tausende Male täglich aus um der Bevölkerung zu helfen. Nicht selten ergeben sich bei diesen Einsatzfahrten Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Neben Personen- und Sachschäden ist eine Folge dieser Unfälle, dass Hilfe, die durch die Einsatzkräfte an anderer Stelle geleistet werden sollte, zu spät kommt.
Die Sonder- und Wegerechte für Feuerwehr und Polizei in Deutschland sind gesetzlich geregelt. Als Sonderrechte wird in Deutschland die „Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung“ bezeichnet. Dieses Recht ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird in § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Mit den bestimmten ‚Voraussetzungen‘ sind im Allgemeinen hoheitliche Aufgaben gemeint. Dies sind im Einzelnen:
Es muss eine Abwägung zwischen Erforderlichkeit der Übertretung und der möglichen Gefahr dadurch erfolgen. Es muss stets eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden. Konkret kann das Sonderrecht wie folgt aussehen: